Wir möchten Sie informieren, dass Lebensmittel mit Füllung, flüssige Lebensmittel (Getränke, Suppen, Sirups) oder Lebensmittel von entsprechender Konsistenz (Käse, Puddings, Creme-Törtchen oder gallertartige Törtchen, Pralinen usw.) oder auch der Inhalt von unter Druck stehenden Behältern der Regelung zu „Flüssigkeiten, Sprays und Gels“ unterliegen, zu denen auch Pasten (Zahnpasta, Käse, Fleischpastete, Gänseleber usw.) und Gels (Haargel, Duschgel usw. …) gehören, die im Handgepäck untersagt sind. Wir empfehlen Ihnen daher, diese Dinge im aufgegebenen Gepäck einzuchecken. Dagegen sind trockene Kuchen oder Sandwiches im Handgepäck zulässig (mit Ausnahme solcher, die z. B. mit Fleischpastete oder Gänseleber belegt sind).
Kann ich Essen durch die Sicherheitskontrolle bringen?