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Sicherheitsvorschriften

Aus Sicherheitsgründen bestehen bei einigen Gegenständen Beschränkungen und Verbote. Machen Sie sich mit den Sicherheits am Flughafen Luxemburg vertraut, um die Sicherheitskontrolle problemlos zu durchlaufen.

Bereiten Sie sich mit unseren Videos auf die Sicherheit vor…

Verbotene Gegenstände und Flüssigkeitsbeschränkungen

Vollständiger Überblick über das Sicherheitskontrollverfahren am Flughafen Luxemburg

Wie Sie Ihren Beutel mit Flüssigkeiten für eine problemlose Reise vorbereiten

Verbotene Gegenstände

Folgende Gegenstände sind verboten und dürfen unter keinen Umständen im Handgepäck an Bord des Flugzeugs mitgeführt werden:

Gewehre, Feuerwaffen und sonstige Geräte, die zum Abschießen von Projektilen bestimmt sind

  • Feuerwaffen aller Art – wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten
  • Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können
  • Einzelteile von Feuerwaffen (außer Zielfernrohren)
  • Druckluft- und CO2-Waffen – wie Pistolen, Pelletpistolen, Gewehre und kugelgelagerte Pistolen
  • Signalfackelpistolen und Startpistolen
  • Bögen, Armbrüste und Pfeile
  • Harpunenkanonen und Speerkanonen
  • Schleudern und Katapulte

Betäubungsgeräte

  • Schockgeräte wie Betäubungspistolen, Taser und Elektroschockstöcke
  • Tierbetäuber und Tiermörder
  • Chemikalien, Gase und Sprays, die Menschen außer Gefecht setzen oder außer Gefecht setzen können – wie Reizgas, Pfefferspray, Capsicum-Spray, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays

Spitze und scharfe Gegenstände

  • Gegenstände, die zum Hacken bestimmt sind – wie Äxte, Beile und Hackbeile
  • Eispickel und Eispickel
  • Rasierklingen
  • Kartonschneider
  • Messer mit Klingen von mehr als 6 cm Länge
  • Scheren mit Klingen von mehr als 6 cm Länge, gemessen vom Drehpunkt aus
  • Materialkunstgeräte mit einer scharfen Spitze oder Kante
  • Schwerter und Säbel

Werkzeuge

  • Brechstangen
  • Bohrer und Bohrereinsätze – einschließlich kabelloser, tragbarer Bohrmaschinen
  • Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von mehr als 6 cm, die als Waffe verwendet werden können – wie Schraubendreher und Meißel
  • Sägen – einschließlich kabelloser, tragbarer Sägen
  • Lötlampen
  • Bolzenschussgeräte und Nagelpistolen

Stumpfe Gegenstände

  • Baseball- und Softballschläger
  • Knüppel und Schlagstöcke – wie Schlagstöcke, Schlagstöcke und Schlagstöcke
  • Ausrüstung für Kampfsportarten

Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze

  • Munition
  • Sprengkapseln
  • Sprengkapseln und Zünder
  • Minen, Granaten und andere explosive Militärgüter
  • Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse
  • Raucherzeugungskanister und Raucherzeugungspatronen
  • Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoff

Alle oben genannten Gegenstände (mit Ausnahme von Spreng- und Brandstoffen und -vorrichtungen) können im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Der Transport von gefährlichen Stoffen, Schusswaffen und Munition unterliegt jedoch besonderen Maßnahmen und Vorschriften. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Airline und bei der Polizei des Großherzogtums, bevor Sie diese Gegenstände transportieren.

Flüssigkeiten, Aerosole und Gele (LAG) im Handgepäck

Der folgende Abschnitt bezieht sich auf alle Flüssigkeiten, Aerosole und Gele (als LAG abgekürzt), die sowohl für kosmetische Zwecke als auch als Verbrauchsgüter dienen, z. B. Zahnpasta, Lotionen, Inhalt von Druckbehältern, Parfüms, Rasierschaum, Getränke, Sirupe und alle anderen Objekte mit ähnlicher Konsistenz.

Alle LAG in Behältern mit einem Fassungsvermögen von 100 ml oder weniger können im Handgepäck mitgeführt werden (das Fassungsvermögen muss auf dem Behältnis angegeben sein und darf 100ml nicht überschreiten).

Alle LAG müssen aus dem Handgepäck entfernt und in einen durchsichtigen, wiederverschließbaren Ein-Liter-Plastikbeutel verpackt werden. In den Beutel müssen alle Objekte bequem hineinpassen und er muss vollständig geschlossen sein. Legen Sie den Plastikbeutel an der Sicherheitskontrolle mit Ihren übrigen Sachen in die Ablage.

Bitte beachten Sie, dass LAG in Behältern mit mehr als 100 ml Fassungsvermögen die Sicherheitskontrolle nicht passieren können. Wir bitten Sie, diese Objekte stattdessen in Ihr Aufgabegepäck zu legen.

LAG aus dem Duty-Free-Shop am Flughafen

LAG, die im Duty-Free-Shop des Flughafens gekauft werden, sind in einem offiziellen versiegelten Sicherheitsbeutel verpackt. Solange diese Objekte nicht aus dem Beutel entfernt werden und der Beutel versiegelt bleibt, können sie gegen Vorlage eines gültigen Kaufbelegs die Sicherheitskontrolle passieren. Bitte beachten Sie, dass es erforderlich sein kann, das Objekt während der Kontrolle aus dem versiegelten Beutel zu entnehmen.

Flüssigmedikamente und Babynahrung

LAG, die aus medizinischen oder besonderen ernährungstechnischen Gründen erforderlich sind, einschließlich Babynahrung, sind im Handgepäck erlaubt, ohne dass eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss. Dies unterliegt jedoch besonderen Sicherheitskontrollen. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie über gültige Dokumente verfügen, um zu vermeiden, dass diese Objekte abgelehnt werden.

Laptops und andere elektrische Geräte

Vor der Kontrolle müssen alle Laptops, Kabel und anderen großen elektronischen Geräte aus Ihrem Handgepäck und aus Taschen wie Laptoptaschen, in denen sie verstaut sind, entfernt werden. Diese werden dann getrennt von Ihrem Handgepäck kontrolliert.

Lassen Sie Ihre Tasche nicht unbeaufsichtigt

Da sich immer mehr Reisende im Terminal bewegen, möchten wir Sie daran erinnern, dass Sie Ihr Gepäck immer bei sich behalten und es niemals unbeaufsichtigt lassen sollten. Was genau meinen wir damit? Ihr Gepäck sollte immer in Ihrer Sichtweite bleiben, auch während Ihrer Einkaufs- und Toilettenpausen. So verhindern Sie, dass es gestohlen oder beschädigt wird und Ihr Reiseerlebnis unterbrochen wird. Wenn Sie unbeaufsichtigtes Gepäck sehen, melden Sie dies bitte dem nächstgelegenen Mitarbeiter.

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